Transparenzbekanntmachung FDP Harburg-Land
Dies ist die Transparenzbekanntmachung gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410. Sie informiert Sie umfassend über die werbende Stelle, die Inhalte, die Finanzierung, die Verbreitung und die eingesetzten Targeting-Verfahren der Kampagne.
Einordnung der Kampagne:
Die Kommunikationskampagne der FDP im Landkreis Harburg zur Kommunalwahl 2026 ist politische Werbung im Sinne des Art. 3 Nr. 2 TTPW-VO. Der FDP-Kreisverband Harburg-Land tritt damit als Sponsor im Sinne von Art. 3 Nr. 10 TTPW-VO und als politischer Akteur im Sinne von Art. 3 Nr. 4 TTPW-VO auf. Diese Bekanntmachung gilt für sämtliche Werbemittel, die im Rahmen dieser politischen Werbekampagne im Sinne des Art. 3 Nr. 5 TTPW-VO veröffentlicht werden.
Sponsor der Kampagne: Sponsor: FDP-Kreisverband Harburg-Land
Anschrift: Aladinweg 7, 21244 Buchholz
Vertretungsberechtigt: Ingmar Schmidt, Kreisvorsitzender
Operativ verantwortliche Person: Ingmar Schmidt, Kreisvorsitzender
E-Mail: ingmar.schmidt@fdp-harburg-land.eu
Website: https://harburg-land.freie-demokraten.de/
Rechtsform: Partei, nicht rechtsfähiger Verein
Sitz: 21244 Buchholz in der Nordheide
Politischer Akteur (Art. 3 Nr. 4 TTPW-VO): Ja
Kontrollierende Einrichtung: keine
Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Wahl des Kreistages des Landkreises Harburg am 13.09.2026, Kommunalwahlen in Niedersachsen.
Verbreitungszeitraum:
Die politische Werbung wird im Zeitraum 01.01.2026 bis 04.10.2026 verbreitet.
Finanzierung der Kampagne:
Für die politische Werbung besteht ein Medienbudget in Höhe von 5.000,00 Euro.
Das Medienbudget wird aus Mitteln des FDP-Kreisverbandes Harburg-Land finanziert.
Die Mittel stammen vollständig aus der Europäischen Union (Bundesrepublik Deutschland).
Beteiligte Anbieter politischer Werbedienstleistungen:
Sämtliche Plattformen und Medienanbieter, über die Werbemittel ausgespielt werden, sind ihrerseits als Herausgeber im Sinne von Art. 3 Nr. 13 TTPW-VO zu qualifizieren und unterliegen eigenen Pflichten.
Sonderregelungen in der heißen Phase (Art. 5 TTPW-VO)
Da die Kommunalwahl am 13.09.2026 stattfindet, gilt vom 13.06.2026 bis 13.9.2026 das Verbot der Sponsoring-Tätigkeit für Sponsoren mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (Art. 5 Abs. 1 TTPW-VO). Der Sponsor erklärt daher. dass er seinen Sitz in der Europäischen Union hat. Es werden ausschließlich Mittel aus EU-Quellen eingesetzt. Sämtliche eingebundene Dienstleister haben ihren Sitz in der Europäischen Union oder einem EWR-Staat (Bundesrepublik Deutschland). Es findet keine Mit-Finanzierung oder Mit-Sponsoring durch Akteure aus Drittstaaten statt.
Meldung möglicher Verstöße:
Wer den Verdacht hat, dass diese Kampagne oder einzelne ihrer Werbemittel den Anforderungen der TTPW-VO nicht entsprechen, kann dies wie folgt melden: vorstand@fdp-harburg-land.eu
Ansprechpartner für Datenschutz- und Transparenzfragen
nds@fdp.de